Sterbehilfe und das Recht auf assistierten Suizid

Diskussion zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Mit seinem historischen Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sterbehilfe aufgehoben. Das Verbot der so genannten geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§217 StGB) wurde für verfassungswidrig erklärt, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die Freiheit des*der Einzelnen umfasst, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen und dafür professionelle Hilfe, z.B. durch Ärzte und Sterbehilfevereine in Anspruch zu nehmen. 

Obwohl eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung dieses Urteils derzeit noch aussteht, bringt es eine Reihe gesellschaftlicher und ethischer Fragen mit sich. Diese möchten wir im Rahmen des Vortrags mit Ihnen diskutieren, da sie Grundüberzeugungen von Leben und Tod stark berühren: Welches Menschenbild liegt dem Urteil zugrunde und welche gesellschaftlichen Folgen kann es haben? Wird die Zahl der Selbsttötungen in Zukunft zunehmen oder sogar sinken? Wird durch das Urteil möglicherweise ein Druck auf ältere und kranke Menschen entstehen, der Gesellschaft nicht länger „zur Last“ zu fallen? Wird Suizid zur „normalen“ Todesursache? Und wie kann sichergestellt werden, dass es zu keinem Missbrauch kommt?

In dem Vortrag mit anschließender Diskussion wird ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Praxis der Sterbehilfe in verschiedenen europäischen Ländern gegeben. Anschließend wird das Urteil thematisiert und die Situation in Deutschland aus rechtlicher sowie ethischer Perspektive beleuchtet. Der Abend bietet ausreichend Zeit und Raum, sich über die offenen Zukunftsfragen gemeinsam auszutauschen.

Herbert Schaefer ist Rechtsanwalt in Köln und Berater im Gesundheitswesen.
Anmeldung erforderlich
1 Abend, 26.09.2024
Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr
1 Termin(e)
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (1,5 Stunden)
Herbert Schaefer
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Entgelt:
6,00
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