Der NS-Stadtneubau in rassistischer Absicht: Die erste Phase im Kölner Rheinviertel (ausgefallen)
Exkursion
1935 richtete die Stadt Köln die Stelle „Altstadtgesundung“ ein. Mehrere Ämter waren daran beteiligt, u.a. das Gesundheitsamt, das Zwangssterilisierungen veranlasste.
Die NS-Enteignungsgesetze waren eine entscheidende Grundlage für den Abbruch der Bausubstanz und die Beseitigung der Verkehrsflächen.
Als „Andere“ definierte Menschen konnten enteignet werden, so nach NS-Kriterien, aus rassistischen Gründen, jüdische Menschen sowie Sinti*zze und Rom*nja.
Über Bausachen erhielt die Stadt Zugang zur Bevölkerung, die der Verfolgung ausgesetzt war. Gestapo und Kriminalpolizei deportierten Einwohner*innen bereits 1938 in den Osten. Andere Menschen siedelte die NS-Verwaltung an den Stadtrand um.
Ebenfalls seit 1935 existierte dort das städtische Zwangslager für Sinti*zze und Rom*nja.
Die Wandlung des Rheinviertels durch Abbruch einer unübersichtlichen Struktur und anschließendem Neubau als Blockstruktur läutet den vollkommenen Stadtumbau ein.
Die gesellschaftliche Gleichschaltung brachte die „Anderen“ zum Verschwinden. In der Architektur zeigt sich dies durch die Angleichung der Blockrandbebauung in Fensterhöhen und Dachtypen. Die Anlage der Nord-Süd- und der Ost-West-Achse gehört zu dieser Planung.
Nur mit Anmeldung.
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Martin Vollberg | |
A-112050 | |
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Entgelt:
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