Bildungsurlaub 

© Frank Schemmann

Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Bei der VHS Köln gibt es vielfältige Angebote für Ihren Bildungsurlaub! Wir sind eine anerkannte Trägerin zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem AWbG.

Wussten Sie, dass Arbeitnehmer*innen in NRW (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben? Das heißt, es gibt eine bezahlte Freistellung von Ihrem Arbeitgeber für maximal 5 Tage zu Weiterbildungszwecken, dafür müssen Sie keine Ihrer Urlaubstage verwenden. Wenn Sie diese Tage nicht genutzt haben, können Sie diese 5 Tage in das nächste Jahr übernehmen. 

Das Gesetz (AWbG) erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Die berufliche Bildung muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz oder den Inhalten Ihrer Tätigkeit haben.

Durch die Eingabe des Suchwortes "Bildungsurlaub" in der Suchmaske auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über alle Bildungsurlaube, die wir im jeweiligen Semester anbieten. Natürlich können Sie die Suche auch schon eingrenzen, indem Sie zum Beispiel gezielt nach "Bildungsurlaub Word" suchen.

Aktuelle Bildungsurlaube bei der VHS Köln:

Unsere Tipps
  • Lassen Sie sich bei uns beraten - damit das Niveau stimmt.
  • Klären Sie den Termin vorab im Betrieb - der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen den Bildungsurlaub ablehnen.
  • Melden Sie sich an – Sie erhalten die Anmeldebestätigung und das Kursprogramm zur Weitergabe an den Arbeitgeber.
  • Planen Sie möglichst frühzeitig – der offizielle Antrag muss 6 Wochen vor dem Kurstermin beim Arbeitgeber gestellt werden.
Häufige Fragen

Weitere Informationen zu Fristen und zur Beantragung Ihres Bildungsurlaubs finden Sie auf folgender Seite:

http://www.bildungsurlaub.de

 
  1. Kurse suchen und buchen

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