Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Integrationskursen.
1. Kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen?
- Personen, die eine Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs haben, die vom BaMF, vom Amt für Vielfalt und Integration oder vom Jobcenter ausgestellt wurde
- Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, soweit freie Kursplätze vorhanden sind
2. Habe ich Anspruch auf eine Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs?
- Neu Zugewanderte, die vom Amt für Integration und Vielfalt eine Zulassung erhalten haben
- Staatsbürger*innen eines EU-Landes und deutsche Staatsbürger*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse auf Antrag
- Asylbewerber*innen mit Bleibeperspektive
- Spätaussiedler*innen und deren Familienangehörige
3. Welche Vorteile hat eine Zulassung zum Integrationskurs?
- Kostenlose Teilnahme an der Abschlussprüfung.
- Bei erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs werden Ihnen auf Antrag 50 % der Kostenbeiträge rückerstattet.
4. Entstehen für mich Kosten und in welcher Höhe?
Das Teilnahmeentgelt beträgt pro Modul mit 100 Unterrichtseinheit (1 UE à 45 Minuten) 229 Euro, falls keine Kostenbefreiung vorliegt.
Vom Jobcenter ausgestellte Verpflichtungen berechtigen zur kostenlosen Teilnahme. Eine Befreiung von den Kosten ist auf Antrag beim BAMF vor Kurs- bzw. Modulbeginn unter folgenden Umständen möglich:
- Sie beziehen Unterstützung zum Lebensunterhalt und verfügen über einen Leistungsbescheid des jeweiligen Trägers der sozialen Leistungen (SGB II oder SGB XII).
- Sie sind im Besitz eines Köln-Pass
- Sie möchten Härtefall geltend machen
5. Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung zu einem Integrationskurs an der VHS Köln besteht aus drei Phasen:
- Beratung
- Einstufungstest
- Anmeldung für den passenden Kurs
6. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Zulassung zum Integrationskurs
- Bestätigung über die Kostenbefreiung (falls vorhanden)
- Pass oder Ausweis
- Leistungsbescheid oder Köln-Pass
- Bankverbindung
- Meldebestätigung