Häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Integrationskursen. 
1. Kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen? 
  • Personen, die eine Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs haben, die vom BaMF, vom Amt für Vielfalt und Integration oder vom Jobcenter ausgestellt wurde
  • Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, soweit freie Kursplätze vorhanden sind

2. Habe ich Anspruch auf eine Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs? 
  • Neu Zugewanderte, die vom Amt für Integration und Vielfalt eine Zulassung erhalten haben 
  • Staatsbürger*innen eines EU-Landes und deutsche Staatsbürger*innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse auf Antrag 
  • Asylbewerber*innen mit Bleibeperspektive 
  • Spätaussiedler*innen und deren Familienangehörige 

3. Welche Vorteile hat eine Zulassung zum Integrationskurs? 
  • Kostenlose Teilnahme an der Abschlussprüfung, auch im Falle einer Wiederholung. 
  • Bei erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs werden Ihnen auf Antrag 50 % der Kostenbeiträge rückerstattet. 

4. Entstehen für mich Kosten und in welcher Höhe? 
Das Teilnahmeentgelt beträgt pro Modul mit 100 Unterrichtseinheit (1 UE à 45 Minuten) 195 €, falls keine Kostenbefreiung vorliegt. 

Vom Jobcenter ausgestellte Verpflichtungen berechtigen zur kostenlosen Teilnahme. Eine Befreiung von den Kosten ist auf Antrag beim BAMF vor Kurs- bzw. Modulbeginn unter folgenden Umständen möglich: 
  • Sie beziehen Unterstützung zum Lebensunterhalt und verfügen über einen Leistungsbescheid des jeweiligen Trägers der sozialen Leistungen (SGB II oder SGB XII).
  • Sie sind im Besitz eines Köln-Pass 
  • Sie möchten Härtefall geltend machen 

5. Wie melde ich mich an? 
Die Anmeldung zu einem Integrationskurs an der VHS Köln besteht aus drei Phasen: 
  • Onlineberatung (rufen Sie uns bitte an und nennen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse) 
  • Einstufungstest 
  • Anmeldung für den passenden Kurs 

6. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
  • Zulassung zum Integrationskurs 
  • Bestätigung über die Kostenbefreiung (falls vorhanden) 
  • Pass oder Ausweis 
  • Leistungsbescheid oder Köln-Pass 
  • Bankverbindung 
  • Meldebestätigung 

7. Wann kann ich die Wiederholung von 300 UE beantragen?
Falls Sie beim Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) trotz der regelmäßigen Teilnahme an Kursen das Niveau nicht erreicht haben, können Sie einmalig die Wiederholung von 300 UE beim BAMF beantragen.

 
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