Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Integrationskursen.
1. Kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen?
- Personen, die eine Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs erhalten haben, beispielsweise vom BAMF, vom Amt für Integration und Vielfalt oder vom Jobcenter, können teilnehmen.
- Alle Interessent*innen, die Deutsch lernen möchten, soweit freie Kursplätze vorhanden sind.
Hier finden Sie den Antrag des BAMF auf Zulassung zum Integrationskurs: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs - 630.007v, wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, wenden Sie sich gerne an unsere Beratung (Informationen dazu hier auf dieser Seite).
2. Habe ich Anspruch auf eine Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs?
Anspruch haben:
- Migrant*innen mit Bleiberecht
- Spätaussiedler*innen und deren Angehörige
- Migrant*innen, die schon vor dem 01.01.2005 in Deutschland lebten
- EU-Bürger*innen und Deutsche mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen
- Asylbewerber*innen mit Aufenthaltsgestattung und Migrant*innen mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG.
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder § 25 Abs. 5 AufenthG.
3. Welche Vorteile hat eine Zulassung zum Integrationskurs?
- Kostenlose Teilnahme an der Abschlussprüfung.
- Bei erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs werden Ihnen auf Antrag 50 % der Kostenbeiträge rückerstattet.
4. Entstehen für mich Kosten und in welcher Höhe?
- Das Teilnahmeentgelt beträgt pro Modul mit 100 Unterrichtseinheit (1 UE à 45 Minuten) 229 Euro, falls keine Kostenbefreiung vorliegt.
- Eine Befreiung von den Kosten ist auf Antrag beim BAMF vor Kurs- bzw. Modulbeginn unter folgenden Umständen möglich:
- Sie beziehen Unterstützung zum Lebensunterhalt und verfügen über einen Leistungsbescheid des jeweiligen Trägers der sozialen Leistungen (SGB II, SGB III oder SGB XII).
- Sie sind im Besitz eines Köln-Passes
- Sie sind aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig (z. B. geringes Einkommen, Personen Wohngeld erhalten u.v.m.
- Folgende Personen müssen keinen Antrag auf Kostenbefreiung stellen, sie sind automatisch kostenbefreit: Asylbewerber*innen, Migrant*innen mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach§ 25 Abs. 5 AufenthG.
- Bei einer Kostenbefreiung können Sie u.U. auch einen Antrag auf anteilige Erstattung der Fahrtkosten stellen. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag des BAMF: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Antrag auf Fahrtkostenzuschuss - 630.032o
5. Wie melde ich mich an?
Information zur Beratung und Anmeldung finden Sie hier: Beratung Integrationskurse
Die Anmeldung zu einem Integrationskurs an der VHS Köln besteht aus drei Phasen:
2. Einstufungstest
3. Anmeldung für den passenden Kurs
6. Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Zulassung zum Integrationskurs
- Bestätigung über die Kostenbefreiung (falls vorhanden)
- Pass oder Ausweis
- Leistungsbescheid oder Köln-Pass
- Bankverbindung
- Meldebestätigung