Was kostet ein Integrationskurs?

Das Teilnahmeentgelt beträgt pro Modul mit 100 Unterrichtseinheit (1 UE à 45 Minuten) 229 Euro, falls keine Kostenbefreiung vorliegt. 

Eine Befreiung von den Kosten ist auf Antrag beim BAMF vor Kurs- bzw. Modulbeginn unter folgenden Umständen möglich: 

  • Sie beziehen Unterstützung zum Lebensunterhalt und verfügen über einen Leistungsbescheid des jeweiligen Trägers der sozialen Leistungen (SGB II, SGB III oder SGB XII).
  • Sie sind im Besitz eines Köln-Passes. 
  • Sie sind aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig (z. B. geringes Einkommen, Personen Wohngeld erhalten u.v.m. 
  • Folgende Personen müssen keinen Antrag auf Kostenbefreiung stellen, sie sind automatisch kostenbefreit: Asylbewerber*innen, Migrant*innen mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG oder eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach§ 25 Abs. 5 AufenthG.
  • Bei einer Kostenbefreiung können Sie u.U. auch einen Antrag auf anteilige Erstattung der Fahrtkosten stellen. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag des BAMF: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Antrag auf Fahrtkostenzuschuss - 630.032o.

 
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