Kann ich an einem Bildungsurlaubsseminar teilnehmen, auch wenn ich dafür keine Freistellung vom Arbeitgeber beantragen möchte?

Selbstverständlich können sich alle für ein Bildungsurlaubsseminar anmelden. 

Unsere Kennzeichnung als Bildungsurlaub bedeutet, dass das Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist und Sie dafür den bezahlten Sonderurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz beim Arbeitgeber beantragen können.

Schüler*innen, Studierende oder Arbeitslose/Arbeitssuchende mit KölnPass erhalten auch für die Bildungsurlaubsseminare bei Nachweis die übliche Ermäßigung.

 
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