Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln

(ab dem 1. Semester 2023)

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 14.05.2020 aufgrund des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. i Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW. 2023) diese Entgelt- und Benutzungsordnung der Volkshochschule Köln beschlossen:

§ 1
Allgemeines

(1) Die Volkshochschule Köln ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Köln im Sinne des § 8 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der §§ 2, 10 ff. Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

(2) Sie dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen und nimmt in diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung wahr.

(3) Die Regelungen dieser Benutzungsordnung gelten ausschließlich für Leistungen, die die Volkshochschule im Rahmen privat-rechtlicher Rechtsverhältnisse mit ihren Kundinnen und Kunden erbringt. Für Leistungen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse findet sie keine Anwendung.

§ 2
Veranstaltungsformen

Die Volkshochschule Köln führt Kurse, Lehrgänge, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte, bedarfsorientierte Sonderschulungen, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und andere Veranstaltungen wie zum Beispiel Studienfahrten, Bildungsurlaube und Ausstellungen durch.

§ 3
Teilnahmeentgelt

(1) Die Leitung der Volkshochschule Köln setzt die Entgelte unter Berücksichtigung von Zielsetzung und gebotener Leistung der betreffenden Veranstaltungen in folgendem Rahmen fest:
1. Für Kurse, die aufgrund ihres Inhaltes oder der Zielgruppe gesellschaftspolitisch besonders relevant sind, wird ein Entgelt ab 2,00 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
2. Für Kurse, die der sprachlichen oder beruflichen Qualifizierung der Teilnehmenden dienen, wird ein Entgelt ab 3,00 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
3. Für Kurse, die der persönlichkeitsbildenden Qualifizierung dienen, wird ein Entgelt ab 3,40 € je Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhoben.
4. Bei Einzelveranstaltungen beträgt das Entgelt mindestens 5,00 € je Veranstaltung.
5. Bei allen übrigen Veranstaltungen hat das Teilnahmeentgelt die durch die Veranstaltung entstehenden direkt zurechenbaren Kosten sowie einen angemessenen Teil der Gemeinkosten zu decken.
6. Besonders förderungswürdige Veranstaltungen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit reduziertem Entgelt oder unentgeltlich durchgeführt werden.
7. Die Volkshochschule Köln kalkuliert alle Entgelte grundsätzlich so, dass die sich daraus ergebenden Erlöse die der jeweiligen Veranstaltung zurechenbaren Kosten nicht überschreiten. Abweichungen hiervon sind bei Veranstaltungen mit stark freizeitorientiertem Charakter und Veranstaltungen aufgrund individueller Bestellung zulässig.

(2) Die nicht ermäßigten Teilnahmeentgelte werden auf volle Euro-Beträge aufgerundet.

§ 4
Entgeltbefreiungen, Ermäßigungen, Entgeltnachlässe

(1) Entgeltbefreiungen
1. Bei Veranstaltungen im Bereich Alphabetisierung/Grundbildung ist der Besuch des ersten Kurses entgeltfrei.
2. Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins, dessen ausschließlicher satzungsgemäßer Zweck in der Förderung und Unterstützung der Arbeit der Volkshochschule Köln besteht (Förderverein), haben gegen Vorlage ihres Mitgliedsausweises freien Eintritt bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.

(2) Ermäßigungen
1. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind. Berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) erhalten kostenlosen Zutritt. Die Teilnahme der Begleitperson ist ausgeschlossen.
2. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 45 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
a) laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbare Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen beziehen oder
b) im Besitz eines gültigen Köln-Passes oder eines sonstigen Sozialpasses sind, der zur kostenlosen oder ermäßigten Nutzung kommunaler Leistungen berechtigt.
3. Eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 25 % für Kurse erhalten Kursteilnehmende, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns:
a) Auszubildende sind,
b) Schülerinnen/Schüler oder Studentinnen/Studenten sind,
c) einen Dienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder Jugendfreiwilligendienstgesetzes absolvieren oder
d) einer Au-pair-Beschäftigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachgehen.
4. Ermäßigungen gelten nicht für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Prüfungen.
5. Die Ermäßigung entfällt außerdem, wenn der Kursteilnehmende gegen einen Dritten einen Anspruch auf Übernahme des Teilnahmeentgelts aus dem Sozialgesetzbuch II oder aus vergleichbaren Normen hat.

(3) Entgeltnachlässe
Über Entgeltnachlässe im Zusammenhang mit Sonderaktionen zur Kundengewinnung entscheidet die Leitung der Volkshochschule.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Materialumlagen, Modellgelder, Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrwerke und ähnliche Kosten, die im Teilnahmeentgelt enthalten sind.

(5) Der Personenkreis nach § 4 Absatz 2 Nr. 1 und 2 erhält für ausgewiesene Last-Minute Angebote eine Ermäßigung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 80 %. Der § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar. Eine Abmeldung von der Veranstaltung entsprechend § 8 ist nicht möglich.

§ 5
Anmeldung/Vertragsabschluss

(1) Anmeldungen können telefonisch, schriftlich (auch per Fax), online oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei allen Formen der Anmeldung sind Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum anzugeben.

(2) Der Nachweis für die Berechtigung der Kursteilnehmenden auf Ermäßigung ist bei der persönlichen Anmeldung vorzulegen. Bei telefonischen, schriftlichen und Online-Anmeldungen ist der Nachweis grundsätzlich bis zu 7 Tagen nach der Anmeldung, spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn nachzureichen.

(3) Für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung im Sinne von Absatz 1 nicht erforderlich.

(4) Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgelts.

(5) Nach der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde von der Volkshochschule Köln eine Buchungsbestätigung. Bei Anmeldungen über VHS-Online wird die Buchungsbestätigung auf elektronischem Wege zugesandt. Mit dieser kommt der Vertrag zwischen der Volkshochschule Köln und der Kundin/dem Kunden zustande. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder einer zu erwirtschaftenden Mindesteinnahme für die jeweilige Veranstaltung.

§ 6
Umbuchung auf Kundenwunsch

(1) Umbuchungen auf Kundenwunsch müssen schriftlich per Brief oder Fax, per E- Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Der Angabe von Gründen bedarf es nicht.

(2) Die Umbuchung auf Kundenwunsch kann grundsätzlich bis zum Beginn des dritten Veranstaltungstermins vorgenommen werden. Bei Veranstaltungen mit nicht mehr als drei Terminen (z. B. Führungen, Exkursionen) kann die Umbuchung bis sieben Tage vor dem Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.

(3) Umbuchungen auf Kundenwunsch sind nicht möglich, wenn das Entgelt für die neue Veranstaltung um mehr als 50,00 € geringer ist als das für die bisher gebuchte Veranstaltung.

(4) Für die Umbuchung auf Kundenwunsch berechnet die Volkshochschule Köln 5,00 €. Darüber hinaus erstattet die Kundin/der Kunde der Volkshochschule Köln den Betrag, den die Volkshochschule Köln für die Kundin/den Kunden bereits gegenüber Dritten aufgewandt oder zu dessen Zahlung sie sich gegenüber Dritten bereits verbindlich verpflichtet hat.

(5) Bei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, sowie Bildungsurlauben sind Umbuchungen auf Kundenwunsch nicht möglich.

§ 7
Zahlung

(1) Die Zahlung des Teilnahmeentgelts erfolgt spätestens nach Beginn der Veranstaltung durch Lastschrifteinzug. Dazu teilt die Kundin/der Kunde der Volkshochschule bei der Anmeldung ihre/seine Kontoverbindungsdaten mit. Bei persönlichen Anmeldungen kann die Zahlung auchbar erfolgen.

(2) Die Volkshochschule Köln kann abweichend von Absatz 1 auch andere Zahlungsweisen (z. B. Zahlung durch Überweisung) und -termine festlegen.

(3) Das Entgelt für als Einzelveranstaltung gekennzeichnete Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbare Veranstaltungen ist unmittelbar vor der Veranstaltung bar zu zahlen.

(4) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 € und die Dauer der Veranstaltung mindestens acht Wochen, kann die Kundin/der Kunde Ratenzahlung beantragen. Der Antrag auf Ratenzahlung kann nur im Zusammenhang mit einer persönlichen Anmeldung erfolgen. Die erste Rate in Höhe von mindestens 150,00 € ist bei der Anmeldung, die zweite Rate in Höhe des Restbetrages binnen vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch vor dem Ende der Veranstaltung zu zahlen. Sätze 1-3 gelten nicht für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder vergleichbaren anderen Regelungen, wenn sich eine Behörde (z. B. Sozialamt; Jobcenter oder Agentur für Arbeit) zur Zahlung des Entgelts unmittelbar an die Volkshochschule Köln verpflichtet.

(5) Beträgt das Teilnahmeentgelt mindestens 200,00 €, kann die Volkshochschule eine Anzahlung in Höhe von bis zur Hälfte des Gesamtpreises verlangen. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Zugang des Verlangens der Volkshochschule bei der Kundin/beim Kunden zahlbar. Absatz 4 findet in diesen Fällen keine Anwendung.

§ 8
Abmeldung

(1) Mündliche Abmeldungen, insbesondere gegenüber dem jeweiligen Kursleiter und Abmeldungen durch bloßes Fernbleiben von der Veranstaltung sind unwirksam. Abmeldungen müssen in jedem Fall durch die Kundin/den Kunden und schriftlich per Brief oder Fax, per E-Mail oder online gegenüber der Volkshochschule Köln erfolgen. Die schriftliche Abmeldung muss während der Dauer des Kurses erfolgen, jedoch spätestens am letzten Tag des Kurses.

(2) Bei Abmeldungen erhebt die Volkshochschule Köln folgende Stornierungsentgelte:
1. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5,00 €,
2. 14 - 1 Tag(e) vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €,
3. Ausnahme: 7 - 1 Tag(e) vor Beginn eines Bildungsurlaubs 50 % des Teilnahmeentgelts, mindestens 5,00 €,
4. Bei Nachweis eines wichtigen Grundes vor Veranstaltungsbeginn (Wegzug, geänderte Arbeitszeiten, Erkrankung des Kursteilnehmers) wird ein Stornierungsentgelt in Höhe von 5,00 € erhoben.

(3) Ab dem Tag der Veranstaltung ist eine Abmeldung nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes (siehe Abs. 2 Nr. 4) möglich. In diesen Fällen erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig, maximal bis zu 50 %, und abzüglich eines Stornierungsentgelts in Höhe von 5,00 €.

§ 8a
Mehrwertsteuer

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung von Mehrwertsteuer bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Nutzerinnen und Nutzern zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen.

§ 9
Absagen von Veranstaltungen durch die Volkshochschule Köln

(1) Bei einer Absage einer Veranstaltung durch die Volkshochschule Köln erstattet sie der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt in voller Höhe.

(2) Bei Absagen von Teilen einer Veranstaltung (z. B. Ausfall einzelner Unterrichtsstunden) aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat, erstattet die Volkshochschule Köln der Kundin/dem Kunden das Teilnahmeentgelt anteilig. Wenn mehr als ein Drittel der Unterrichtsstunden ausgefallen ist, erstattet die Volkshochschule Köln das volle Teilnehmerentgelt.

§ 10
Haftung

Die Volkshochschule Köln haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

§ 11
Sonstiges

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter oder eine bestimmte Kursleiterin durchgeführt wird. Entsprechendes gilt für den Ort der Veranstaltung.

(2) Die Volkshochschule Köln ist berechtigt, in ihren Veranstaltungen Anwesenheitslisten zu führen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Veranstaltungen, die die Volkshochschule Köln in ihrem Programm anbietet. Sie gelten nicht für bedarfsorientierte Sonderveranstaltungen, die die Volkshochschule Köln auf besondere Nachfrage durchführt (z. B. Firmenschulungen).

(4) Soweit sich aus dem VHS-Programm besondere Regelungen zu An- und Abmelde- sowie Zahlungsmodalitäten für einzelne Veranstaltungen ergeben, gehen diese den hier formulierten Regelungen vor.

(5) Die Volkshochschule kann beim Nachweis eines sozialen Härtefalls von den Regelungen dieser Entgelt- und Benutzungsordnung (Allgemeine Geschäftsbedingungen) abweichen.

§ 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die §§ 4 - 11 sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Köln.

§ 13
Inkrafttreten

Diese Entgelt- und Benutzungsordnung gilt für Veranstaltungen der Volkshochschule Köln ab dem 1. Semester 2023.

Entgelt- und Benutzungsordnung als Download (ca. 313 KB)

 
  1. Kurse suchen und buchen

  1. VHS-Kundenzentrum

  2. VHS-Studienhaus am Neumarkt
    Cäcilienstraße 35
    50667 Köln

    Tel.: 0221 221-25990