Gibt es eine Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung von Kursen?
Grundsätzlich ja. Wir behalten uns vor, Kurse abzusagen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde.
Grundsätzlich ja. Wir behalten uns vor, Kurse abzusagen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wurde.
Wenn die Teilnahmeanzahl nicht erreicht wird, kann die Veranstaltung im Einzelfall dennoch durchgeführt werden – mit Einverständnis der Teilnehmenden. In solchen Fällen wird dann das Teilnahmeentgelt prozentual erhöht oder die Unterrichtsstundenzahl entsprechend gekürzt.